Versicherungen für Gründer: Diese fünf sollten Startups kennen

Existenzgründer krempeln die Ärmel hoch und sind gerade am Anfang ihres Weges zum eigenen Unternehmen voller Tatendrang. Doch von der Idee bis zum möglichen Exit ist es ein weiter Weg. Den richtigen Versicherungsschutz vernachlässigen viele bei ihren anfänglichen Planungen, sind doch Finanzierung, Produktentwicklung oder der Vertrieb auf den ersten Blick wichtiger als Absicherung.

Startup-Planung

Trotzdem ist es sinnvoll, den richtigen Schutz für das in der Regel schmale Startup-Budget zu haben. Es braucht manchmal nur einen Wasserschaden, der die gelagerten Produkte beschädigt oder einen Hackerangriff, der zu enorm hohen finanziellen Belastungen führen kann. Gut, wenn man da passende Versicherungen kennt und mit dem Makler seines Vertrauens für das Startup zusammenstellt. So lassen sich die Kosten für Absicherungen direkt in den Business Plan einbauen und können bei weiteren Kalkulationen berücksichtigt werden. Zudem zeigt es potenziellen Investoren, dass das Thema „Risiken“ vorausschauend bei der Planung bedacht wurde.

1.    Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Haftpflichtversicherungen für Gründer. Diese schützt das Unternehmensvermögen, zum Beispiel vor Forderungen aus Personenschäden sowie Haftpflichtschäden, die durch Mitarbeiter verursacht wurden. Auch der teilweise lange Rechtsweg, der zur Klärung eines Schadenfalls notwendig ist, kann Startups finanziell belasten. Das Unternehmen müsste ohne Absicherung für alle Verfahrenskosten selbst einstehen, dass kann schnell zum Bankrott führen, bevor die eigene Idee richtig zum Laufen kommt.

2.    Vermögensschadenhaftpflicht

Verursachen der Gründer selbst oder seine Mitarbeiter Fehler, die beim Kunden zu Umsatzeinbußen führen, schützt diese Versicherung vor unbegründeten Haftpflichtansprüchen. Besonders Selbstständige aus dem Dienstleitungssektor sollten sich eingehend zu dieser Versicherung informieren.

3.    Gewerberechtsschutzversicherung

Solange nichts passiert, ist bekanntlich alles gut und das Unternehmen kann aufgebaut werden sowie gesund wachsen. Tritt aber ein Rechtsstreit ein, weil zum Beispiel Vorschriften und Gesetze nicht eingehalten wurden, stehen recht viele Startups schnell vor dem Problem, die anfallenden Prozesskosten nicht mehr zahlen zu können. Diese Versicherung übernimmt die Kosten für Rechtsanwälte und Gerichte sowie für Gutachter oder Sachverständige. Zusätzlich dazu werden auch außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren bezahlt. Dank der Gewerberechtsschutzversicherung bleibt das Vermögen des Startups beziehungsweise der Gründer unangetastet.

4.    Inhaltsversicherung

Mit der Inhaltsversicherung sind Gründer gegen Schäden an ihren Vorräten und Waren sowie am Inventar ihres Unternehmens abgesichert. Ein Wasserschaden im Lager kann schnell großflächig Waren zerstören. Produktions- und Lieferverzögerungen oder verärgerte Kunden sind die Folge. Je nach Vertrag sichert die Inhaltsversicherung Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruch ab.

5.    Die Cyber Risk-Versicherung

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In letzter Zeit warnen IT-Experten vermehrt vor Hackerangriffen auf Firmen und Institutionen. Vielen Gründern ist gar nicht klar, welche Risiken sich in der eigenen IT-Infrastruktur verstecken. Vor allem Unternehmen, die mit Bezahl- und Kundendaten hantieren, sollten diese Versicherung abschließen. Zusätzlich zu einer lückenlosen IT-Sicherheit kann auch eine Cyber Risk-Versicherung bei solchen Szenarien hilfreich sein. Nicht nur der Umsatzausfall wird entschädigt, auch personelle Unterstützung durch IT-Forensiker oder Anwälte wird gewährleistet und bezahlt.

Fazit

Jede Unternehmensgründung birgt ihre eigenen Risiken, deswegen braucht nicht jedes Startup jede der hier vorgestellten Versicherungen. Aber jedem Unternehmer sollte klar sein, dass der Business Plan auch Absicherungskosten für geeignete Versicherungen enthalten sollte. Schließlich ist Risikomanagement ein wichtiges Thema. Das Schlimmste ist doch, wenn ein Gründer aufgrund vermeidbarer finanzieller Einbußen sein Unternehmen vorzeitig für gescheitert erklären muss.

Über den Autor

dennie-liemen

Dennie Liemen blickt auf 20 Jahre Berufserfahrung in der Versicherungsbranche zurück und ist Experte u.a. für gewerbliche Sachversicherungen bei Sachversicherung24 und berät junge und etablierte Unternehmen zur richtigen Absicherungen.

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